Teilnahmebedingungen „VEREINt Energie sparen“

Präambel

E.ON Avacon (nachfolgend EAV genannt) und der LandesSportBund Niedersachsen (nachfolgend LSB genannt) werden in Zusammenarbeit mit Energieberatern im Rahmen der gemeinsamen Kampagne „Energetische Beratung von Sportstätten – VEREINt Energie sparen“ für Mitgliedsvereine, -verbände und Gliederungen des LSB im Netzgebiet der EAV in Niedersachsen Beratungsleistungen durchführen, um die zukunftsorientierte energetische Bewirtschaftung niedersächsischer Sportstätten zu fördern.

Die Kampagne „VEREINt Energie sparen“ läuft über einen Zeitraum von vier Jahren. Ziel der Kampagne ist es:

  • Klimaschutz: einen Beitrag zur CO2-Reduktion leisten.
  • Vereins- und Sportförderung: Eine Reduktion der Verbrauchs- und Betriebskosten schafft finanzielle Freiräume für die originären Aufgaben von Sportvereinen.
  • Bewusstseinsbildung und Information: Durch die aktive Einbindung der Vereinsmitglieder als auch durch Öffentlichkeitsarbeit werden Vereinsmitglieder und die breite Öffentlichkeit für energetische Modernisierung sensibilisiert.
  • Individuelle, umfassende und begleitende Unterstützung von Sportvereinen bei der Senkung ihrer Energiekosten z.B. durch investive Maßnahmen bis zum Abschluss der Baumaßnahmen.
  • Multiplikatorenwirkung: Vereinsmitglieder erleben in ihrem persönlichen sozialen Umfeld – ihrem Sportverein – die Planung, Umsetzung und positiven Wirkungen von energetischer Gebäudesanierung und werden so für das Thema sensibilisiert.


Im Rahmen der Kampagne wird eine zentrale Lenkungsgruppe installiert. Diese besteht neben den Partnern LSB und EAV auch aus Vertretern des niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport und des niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz sowie aus Energieberatern.

1. Teilnahmebedingungen
Teilnehmen können alle Vereine, die ordentliches Mitglied des LSB sind und im Netzgebiet der EAV ihren Vereinssitz haben. Weitere Voraussetzung ist, dass das Vereinsgebäude im Eigenbesitz des Vereins ist oder der Verein dem Eigentum gleichstehende Rechte an der Anlage hat (langfristiger Pacht- oder Mietvertrag).

Mit der Teilnahme an „VEREINt Energie sparen“ akzeptieren die Vereine die Selbstbeteiligung in Höhe von 150,– EUR für den Baustein I und im Fall der Teilnahme an Baustein II die Selbstbeteiligung in Höhe von weiteren 400,– EUR. Die Selbstbeteiligung wird 14 Tage nach der Beratung fällig und ist auf das Bankkonto beim Landessportbund zu entrichten.

Sparkasse Hannover
BLZ 25050180
Konto 215015


Es wird keine separate Rechnung gestellt.


2. Verfahrensablauf
Interessierte Vereine bewerben sich um die Aufnahme ins Projekt. Dann wird dem Verein ein Erhebungsbogen zur Verfügung gestellt, in welchem er vorab die notwendigen Informationen, bspw. den Energieverbrauch der letzten drei Jahre und grundsätzliche Angaben zu seinen Liegenschaften mitteilt. Dieser Erhebungsbogen kann auch online ausgefüllt werden unter www.vereint-sparen.de. Sobald dem Landessportbund diese Informationen vorliegen, entscheidet er über die Aufnahme ins Projekt und teilt diese Entscheidung dem Verein mit.

Mit den mitgeteilten Daten erstellt EAV eine Energieverbrauchsanalyse die aufzeigt, wie hoch das energetische Potenzial in dem jeweiligen Verein ist. Dieses Ergebnis wird dem Verein durch den Energieberater beim ersten Vor-Ort-Termin mitgeteilt. Für die Beratungstermine in den Vereinen sind gezielte Energieberater ausgewählt worden. Diese verfügen über langfristige Erfahrungen in der Beratung von Sportvereinen. Die Energieberater sind fester Bestandteil der Kampagne „VEREINt Energie sparen“ und arbeiten im Auftrag der EAV und des LSB.

Die Kampagne teilt sich in die Bausteine I und II. Bei Baustein I handelt es sich um eine Energieberatung des Vereins mit einer Empfehlung für gering-investive Maßnahmen sowie Umweltbildung und Aufklärung. Auf Grundlage eines individuellen Orientierungsgutachtens und des Gesprächs mit dem Energieberater kann der Verein zeitnah in die Umsetzung von gering-investiven Maßnahmen gehen und erzielt unmittelbar Energieeinsparungen. Außerdem informiert der Energieberater über mögliche Kosten von sinnvollen Sanierungsmaßnahmen. So erhält der Verein eine erste Abschätzung zu möglichen Kosten und kann so entscheiden, ob die Erstellung eines Sanierungsplans für ein investives Umsetzungspaket im Rahmen von Baustein II für den Verein finanzierbar ist.

Vereinen, welche über finanzielle Möglichkeiten für Sanierungsvorhaben verfügen, wird dann im Baustein II ein Sanierungsplan durch den Energieberater erstellt. Die Prüfung erfolgt durch den Energieberater in Absprache mit der Vereinsführung. Der Energieberater gibt dann eine Empfehlung an die Lenkungsgruppe ab.

Nachdem die Lenkungsgruppe mehrheitlich über die Fortführung der Beratung entschieden hat, erstellt der Energieberater im Baustein II einen Sanierungsplan und ein Maßnahmenpaket als energetisch sinnvollste Empfehlung zur Umsetzung. Der Sanierungsfahrplan enthält eine auf das Sanierungspaket abgestimmte Wirtschaftlichkeitsberechnung unter Einbezug von öffentlichen Fördermitteln und ggf. Eigenleistungen des Vereins.

Für beide Bausteine ergeben sich folgende Verfahrensschritte:

  • Bewerbung des Vereins
  • Entscheidung der Lenkungsgruppe über die Aufnahme des Vereins in das Beratungsprogramm anhand der Teilnahmebedingungen
  • Zusage des LSB an den Verein über Teilnahme an der Kampagne und Übersendung der Infomappe
  • Erstellung eines Gutachtens für den gering-investiven Bereich durch den Energieberater
  • Entscheidung des Vereins über die Fortsetzung der Beratung und über die Umsetzung der Sanierung
  • Entscheidung der Projekt-Lenkungsgruppe über die Fortsetzung der Beratung mit dem Baustein II
  • Erstellung eines Sanierungsfahrplans durch den Energieberater


3. Form- und fristgerechte Bewerbung
Vereine, die an „VEREINt Energie sparen“ teilnehmen und von einer qualifizierten Energieberatung profitieren wollen, bewerben sich mittels der Postkarten der im Umlauf befindlichen Flyer. Alternativ besteht die Möglichkeit, dass die Vereine sich über die Internetseite www.vereint-sparen.de anmelden. Der Verein wird dann vom LSB über die weiteren Schritte informiert.

Die jährlich zur Verfügung stehenden Mittel sind begrenzt. Sofern die Mittel bei Bewerbung des Vereins bereits erschöpft sind, wird dieser darüber in Kenntnis gesetzt. Er hat dann die Möglichkeit, sich im Folgejahr erneut zu bewerben, sofern die Kampagne noch andauert. Es besteht kein Anspruch auf die Teilnahme und/oder Förderung.

4. Vertraulichkeit
EAV und LSB verpflichten sich, die durch die Kampagne gewonnenen Daten der teilnehmenden Vereine vertraulich und nur zweckgebunden zu verwenden. Alle weiteren möglichen Verwendungen z.B. für werbliche Zwecke werden mit dem Verein vorab besprochen.

5. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Teilnahmebedingungen ersetzen nicht die notwendigen Verträge zwischen den Parteien.

Stand: 19. Mai 2011